Schulordnung für die Sekundarstufe II
Wir glauben nicht wie Sokrates, dass der Mensch das Gute tut, weil er es als gut erkennt, aber wir stimmen dem Philosophen darin zu, dass ein Mensch wissen muss, was gut ist, bevor er handelt.
Nathan Söderblom
Damit alle in unserem "Haus des Lernens" leben und lernen können, müssen einige Regeln eingehalten werden.
Ihre Rechte
Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht, ihre Meinung auf vernünftige Weise frei zu äußern, ohne deswegen benachteiligt oder ausgelacht zu werden.
Meinungsverschiedenheiten dürfen nie mit Gewalt ausgetragen werden. Schülerinnen und Schüler haben das Recht, dass Lehrerinnen und Lehrer ihnen zuhören und sie ernst nehmen. Ebenso haben alle das Recht, dass sie während des Unterrichts auch von anderen angehört werden und ihre Meinung respektiert wird.
Jede Schülerin und jeder Schüler hat ein Recht auf Unterricht und darauf, etwas zu lernen. Damit alle angemessen lernen können, ist eine angenehme Atmosphäre im Kursraum erforderlich. Niemand darf deshalb bei der Arbeit behindert oder bei dem Wunsch zu lernen gestört werden.
Niemand muss ungerechte Behandlung dulden, sondern darf sich gegen Ungerechtigkeiten beschweren und zur Wehr setzen, ohne selbst aber zu verletzen und ungerecht zu sein.
Jede Schülerin und jeder Schüler hat ein Recht auf seinen privaten Bereich. In diesen darf sich niemand ungebeten einmischen. Auch braucht niemand seine Noten bekannt zu geben, wenn sie oder er dies nicht will. Erst recht sollten bissige Kommentare über die Leistungen anderer unterbleiben.
Ihre Pflichten
Voraussetzung eines gemeinsamen Lernens ist regelmäßige Teilnahme am Unterricht und pünktliche Anwesenheit.
Während des Unterrichts sind alle verpflichtet, für eine ruhige, ausgeglichene und konzentrierte Arbeitsatmosphäre zu sorgen. Dazu gehört, dass man einander zuhört und ausreden lässt. Dazu gehört auch, dass alle auf das achten, was andere sagen und denken.
Jede Schülerin und jeder Schüler hat die Verpflichtung, sich im Unterricht anzustrengen und zu bemühen. Deshalb muss sich jeder im Unterricht aktiv beteiligen. Die Mitarbeit ist ebenso wichtig wie Klausuren und andere Leistungsüberprüfungen. Deshalb darf auch niemand das Lernen eines Mitschülers stören oder bewusst verhindern.
Auch Essen, Trinken und Kaugummikauen während des Unterrichts behindern das Lernen und müssen deshalb unterbleiben.
Smartphones etc.
Smartphones und andere mobile Datenträger bleiben während des Unterrichts ausgeschaltet in den
Taschen/Rucksäcken. Ausnahmen können in Einzelfällen nach vorheriger Genehmigung durch die anwesende Lehrkraft zugelassen werden.
Alkohol etc.
Die Ausgabe und der Genuss von Alkohol sind auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen (z.B. Studienfahrten) verboten!
Ausnahmen kann die Schulkonferenz für besondere Veranstaltungen zulassen.
Branntweinhaltige Getränke und andere Rauschmittel sind genauso verboten wie das Rauchen auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen (z.B. Studienfahrten)!
Alle Lehrerinnen und Lehrer müssen dafür sorgen, dass ihre Schülerinnen und Schüler möglichst gut lernen. Deshalb haben sie das Recht und die Pflicht, Anweisungen zu erteilen, die das Lernen sichern und fördern. Diesen Anweisungen müssen alle Folge leisten.
Hausaufgaben müssen ernst genommen werden. Sie dienen dazu, Gelerntes zu wiederholen und zu vertiefen.
Außerdem lohnt es sich immer an Folgendes zu erinnern:
Lernen kann durchaus anstrengend sein; diese Anstrengung aber ist sinnvoll, schon deshalb, weil erfolgreiches Lernen für das eigene spätere Leben wichtig ist.
Selbstständiges Lernen
Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe tragen eine persönliche Verantwortung für den Erfolg ihrer Ausbildung.
Unverzichtbare Voraussetzung ist Ihre Bereitschaft zum selbstständigen Lernen. Dazu zählt nicht nur die regelmäßige Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes, auch ohne dass Sie direkt dazu aufgefordert werden, sondern auch die eigenständige Vertiefung der Unterrichtsthemen anhand selbst beschaffter Informationen. Sie benötigen viel Selbstdisziplin und den festen Willen, auch bei Rückschlägen, durchzuhalten. Im Interesse einer zunehmend effizienteren selbst verantworteten Übernahme von Aufgaben und Pflichten müssen Sie lernen, Ihre Arbeit sinnvoll zu organisieren. Dazu gehört auch das selbstständige Arbeiten in Vertretungsstunden wie z.B. auch die Kenntnis und Anwendung von Methoden für die Facharbeit.
Vor der eigenen Haustür kehren
Dieser Spruch gilt auch für den eigenen Kursraum. Zwischen Jugendlichen auf der einen so wie Eltern und Lehrerinnen und Lehrern auf der anderen Seite gibt es zwar oft unterschiedliche Ansichten zum Thema Ordnung und Sauberkeit; aber über einige Grundsätze kann nicht mehr diskutiert werden:
Unsere Schule kann nur sauber bleiben, wenn alle ihren Müll dorthin tragen, wo er hin gehört. Es ist unzumutbar, in einem verschmutzten oder gar verdreckten Raum Unterricht zu haben. Daher haben Lehrerinnen und Lehrer das Recht einzuschreiten, wenn in den Klassen- und Kursräumen Müll herumliegt und überall Kaugummis festgeklebt sind. Wünschenswert sind Kurse, die eigenverantwortlich am Ende jeder Stunde den “Zustand” des Raumes überprüfen. Dass Lehrerinnen und Lehrer sich mit diesem unerfreulichen Thema regelmäßig auseinandersetzen müssen, ist lästig. Die hierfür aufgewendete Zeit verringert die verbleibende Zeit für den Unterricht.
Zeigen Sie auch hier Eigenverantwortung.
Folgende Stunden- und Pausenzeiten haben wir an unserer Schule:
1. Stunde: 8.00 Uhr bis 8.45 Uhr
2. Stunde: 8.50 Uhr bis 9.35 Uhr
3. Stunde: 9.50 Uhr bis 10.35 Uhr
4. Stunde: 10.40 Uhr bis 11.25 Uhr
5. Stunde: 11.40 Uhr bis 12.25 Uhr
6. Stunde: 12.30 Uhr bis 13.15 Uhr
7. Stunde: 13.30 Uhr bis 14.15 Uhr
8. Stunde: 14.15 Uhr bis 15.00 Uhr
9. Stunde (nicht Sport): 15.15 Uhr bis 16.00 Uhr
Pausenregelungen
Die großen Pausen von viermal 15 Minuten sind zum Ausruhen und zur Entspannung da. Für die Pausengestaltung stehen der Schulhof oder die Pausenhalle zur Verfügung; die Klassen- und Kursräume und die Flure sind tabu.
Die großen Pausen enden mit dem ersten Klingelzeichen nach zehn Minuten, das zweite Klingelzeichen kündigt den Unterrichtsbeginn an.
Die kleinen Pausen hingegen sind eigentlich keine Pausen, sie dienen lediglich zum Wechsel des Unterrichtsfaches. Die fünf Minuten reichen gerade, um den Kursraum zu lüften, das Arbeitsmaterial zu
wechseln und die Tafel zu wischen - auch dieser kleine Dienst bricht keinem einen Zacken aus der Krone. Wenn Sie den Raum wechseln müssen, bewahren Sie bitte auf den Fluren Ruhe. Sie wissen nie, ob Mitschülerinnen oder Mitschüler gestört werden.
Nach Unterrichtsschluss stellen Sie bitte die Stühle auf die Tische und fegen Sie den Kursraum.
Wertgegenstände
Wertvolle Gegenstände, die nicht für den Unterricht benötigt werden, sollten im eigenen Interesse nicht mit in die Schule gebracht werden.
Insbesondere an Tagen, an denen die Schülerinnen und Schüler Sportunterricht haben, sollten keine Wertsachen mitgebracht werden. Diese Sachen können in der Schule nicht sicher verwahrt werden. Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände wie z.B.,
wird von der Schule in der Regel kein Ersatz geleistet und keine Haftung übernommen.
Für dennoch mitgeführte Wertgegenstände gilt in Bezug auf das Fach Sport Folgendes:
Die Schule stellt unter Ausschluss jeglicher Haftung eine Wertbox zur Verfügung, die von den Schülerinnen und Schüler auf eigenes Risiko zur Verwahrung der mitgebrachten Gegenstände genutzt werden kann. Dieser Behälter wird in der Turnhalle bzw. auf der Sportanlage so platziert, dass die Schülerinnen und Schüler ihn während des Unterrichts im Auge behalten können. Die Schülerinnen und Schüler achten auf die sichere Verwahrung des Behältnisses bzw. der darin befindlichen Gegenstände. Die Lehrer übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung oder Aufsicht.
Bei Sportunterricht außerhalb des Schulgeländes werden die (trotz Abs. 1+2) mitgebrachten Gegenstände in einem Behälter gesammelt, der in einem verschließbaren Schrank oder Raum verwahrt wird. Die Schülerinnen und Schüler achten darauf, dass der Behälter eingeschlossen wird. Außerdem achten sie darauf, dass am Ende der Sportstunde jeder nur sein Eigentum aus dem Behälter entnimmt. Die Lehrer übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung. Beim Schwimmunterricht nutzen die Schülerinnen und Schüler die abschließbaren Schränke im Schwimmbad.
Der Gang zur Verwaltung
Bitte suchen Sie den Verwaltungstrakt nur in begründeten Fällen und möglichst allein auf. Der Verwaltungstrakt ist keine zweite Pausenhalle. Wenn zu Unterrichtsbeginn eine Kurslehrerin oder ein Kurslehrer länger als 5 Minuten ausbleibt, wendet sich die Kurssprecherin bzw. der Kurssprecher an die Verwaltung und holt gegebenenfalls die Aufgaben für den Kurs ab.
Information und Beratung
Änderungen des Stundenplanes und weitere Informationen werden in den Schaukästen der Verwaltung im PZ bekannt gegeben. Sie haben die Pflicht sich hier selbstverantwortlich regelmäßig und rechtzeitig zu informieren. In allen Fragen zur Schullaufbahn wenden Sie sich bitte an Ihre Beratungslehrer.
Wohin mit Fahrrad, Motorrad oder Roller? Wo ist Platz für Autos?
Ihre Fahrräder können Sie in den Fahrradständern im Eingangsbereich der Schule oder in den Fahrradschuppen unterstellen. Bitte achten Sie darauf, dass der markierte Rettungsweg vor der Schule frei gehalten wird.
Mofas und Motorräder sollen in den gekennzeichneten Flächen im Bereich rechts neben dem „Besselschild“ abgestellt werden.
Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die mit dem Auto zur Schule kommen, gibt es einen „Schülerparkplatz“ neben dem für Lehrerinnen und Lehrer. Da der Parkraum begrenzt und zudem sehr eng ist, müssen alle Autos rücksichtsvoll geparkt werden.
Wenn dieser Parkplatz voll ist, können die Fahrzeuge in der Beethovenstraße abgestellt werden.
Schülerinnen und Schüler dürfen den Lehrerparkplatz ab 13.15 Uhr mitbenutzen.
Konflikte und ihre Lösung
Selbst zwischen friedlichen Menschen kommt es zuweilen zu Meinungsverschiedenheiten, Streit und Konflikten. Aggressives Verhalten, Lautstärke und Drohgebärden führen aber niemals zu einer Lösung und münden häufig in langen Auseinandersetzungen mit oft unbefriedigendem Ausgang. Am besten ist es natürlich, die Kontrahenten sind einsichtig, dass wahrscheinlich beide eine gewisse Mitschuld an der Situation haben. Wenn eine Einigung nicht gelingt, können vielleicht Mitschülerinnen bzw. Mitschüler, Ihre Tutorinnen und Tutoren oder Ihre Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer helfen, Konflikte gewaltfrei zu lösen. Ein letztes Mittel ist der Weg zum Schulleiter oder seinem Stellvertreter.
Klare Vereinbarungen erleichtern das Zusammenleben und Zusammenlernen in der Schule
Für Oberstufenschülerinnen und -schüler gilt eine Reihe von Einschränkungen nicht mehr, die für die
Sek I notwendig sind. Daraus erwächst ein Vorbildcharakter der Oberstufenschülerinnen und -schüler, an dem sich jüngere Schülerinnen und Schüler orientieren. Deshalb bedarf es auch klarer Vereinbarungen, an denen sich Oberstufenschülerinnen und –schüler am Besselgymnasium orientieren können.
Keine Schülerin, kein Schüler ist zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verpflichtet; niemand muss das Abitur machen. Wenn Sie sich allerdings für diesen Ausbildungsgang entscheiden, unterliegen Sie ohne Wenn und Aber all den Aufgaben und Pflichten, die damit verbunden sind.
Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder einen anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Grund verhindert den Unterricht zu besuchen, so ist die Schule unverzüglich zu informieren. Die Krankmeldung kann telefonisch im Sekretariat der Schule erfolgen. Anschließend muss schriftlich der Grund für das Schulversäumnis (in Form einer Entschuldigung) mitgeteilt werden. Auf Verlangen muss ein Attest vorgelegt werden.
Spätestens nach zwei Wochen ist eine Zwischenmitteilung vorzulegen.
Wenn Sie Ideen haben, wie man das Miteinander in unserer Schule verbessern kann, äußern Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen in Ihrem Kurs oder der SV.
Die Anpassung der Schulordnung wurde am 06.02.2013 von der Schulkonferenz verabschiedet.