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Bessel-Leviten

Schulordnung für die Klassen 7 - 9

Wir glauben nicht wie Sokrates, dass der Mensch das Gute tut, weil er es als gut erkennt, aber wir stimmen dem Philosophen darin zu, dass ein Mensch wissen muss, was gut ist, bevor er handelt.

Nathan Söderblom

 

Damit alle in unserem "Haus des Lernens" leben und lernen können, müssen einige Regeln eingehalten werden.


Deine Rechte

 
Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht, ihre Meinungen auf vernünftige Weise frei zu äußern, ohne deswegen benachteiligt oder ausgelacht zu werden. 
Meinungsverschiedenheiten dürfen nie mit Gewalt ausgetragen werden. Schülerinnen und Schüler ha-ben das Recht, dass Lehrerinnen und Lehrer ihnen zuhören und sie ernst nehmen. Ebenso haben alle das Recht, dass sie während des Unterrichts auch von anderen angehört werden und ihre Meinung respektiert wird.
Jede Schülerin und jeder Schüler hat ein Recht auf Unterricht und darauf, etwas zu lernen. Damit alle gut lernen können, sind eine angenehme Atmosphäre im Klassenraum sowie ein gutes Verhältnis aller Anwesenden untereinander erforderlich. Niemand darf deshalb bei der Arbeit behindert oder bei dem Wunsch zu lernen gestört werden.
Niemand muss ungerechte Behandlung dulden, sondern darf sich gegen Ungerechtigkeiten beschweren und zur Wehr setzen, ohne selbst aber zu verletzen und ungerecht zu sein.
Jede Schülerin und jeder Schüler hat ein Recht auf seinen privaten Bereich. In diesen darf sich niemand ungebeten einmischen. Auch braucht niemand seine Noten bekannt zu geben, wenn sie oder er dies nicht will. Erst recht darf niemand wegen erbrachter Leistungen ausgelacht werden.


Deine Pflichten

 
Voraussetzung eines gemeinsamen Lernens ist regelmäßige Teilnahme am Unterricht und pünktliche Anwesenheit.
Während des Unterrichts sind alle verpflichtet, für eine ruhige, ausgeglichene und konzentrierte Arbeitsatmosphäre zu sorgen. Dazu gehört, dass man einander zuhört und ausreden lässt. Dazu gehört auch, dass alle auf das achten, was andere sagen und denken.
Jede Schülerin und jeder Schüler hat die Verpflichtung sich im Unterricht anzustrengen und zu bemühen. Deshalb muss sich jeder am Unterricht aktiv beteiligen. Die Mitarbeit ist ebenso wichtig wie Klassenarbeiten und andere Leistungsüberprüfungen. Deshalb darf auch niemand das Lernen einer Mitschülerin oder eines Mitschülers stören oder bewusst verhindern. 
Auch Essen, Trinken und Kaugummikauen während des Unterrichts behindern das Lernen und müssen deshalb unterbleiben.
Alle Lehrerinnen und Lehrer müssen dafür sorgen, dass ihre Schülerinnen und Schüler möglichst gut lernen. Deshalb haben sie das Recht und die Pflicht, Anweisungen zu erteilen, die das Lernen sichern und fördern. Diesen Anweisungen müssen alle Folge leisten.
Hausaufgaben müssen ernst genommen werden. Sie dienen dazu, Gelerntes zu wiederholen und zu vertiefen. Deshalb soll man sie zu Hause erledigen und nicht morgens vor dem Unterricht.
Außerdem lohnt es sich immer an Folgendes zu erinnern:
Lernen kann durchaus anstrengend sein; diese Anstrengung aber ist sinnvoll, schon deshalb, weil erfolgreiches Lernen für das eigene spätere Leben wichtig ist.


Kehre vor deiner eigenen Haustür

 
Dieser Spruch gilt auch für den eigenen Klassenraum. Zwischen Jugendlichen auf der einen so wie Eltern und Lehrerinnen und Lehrern auf der anderen Seite gibt es zwar oft unterschiedliche Ansichten zum Thema Ordnung und Sauberkeit; aber über einige Grundsätze kann nicht mehr diskutiert werden:
Unsere Schule kann nur sauber bleiben, wenn alle ihren Müll dorthin tragen, wo er hin gehört. Es ist für alle unzumutbar, in einem verschmutzten oder gar verdreckten Raum zu arbeiten. Daher haben Lehrerinnen und Lehrer das Recht einzuschreiten, wenn in den Klassen Müll herumliegt und Kaugummis überall festgeklebt sind. Wünschenswert sind Klassen und Kurse, die eigenverantwortlich am Ende jeder Stunde den “Zustand” des Raumes überprüfen, besonders dann, wenn es nicht der eigene ist. Dass Lehrerinnen und Lehrer sich mit diesem unerfreulichen Thema regelmäßig auseinandersetzen müssen, ist lästig. Die hierfür aufgewendete Zeit verringert die verbleibende Zeit für den Unterricht.

Folgende Stunden- und Pausenzeiten haben wir an unserer Schule:
1. Stunde: 8.00 Uhr bis 8.45 Uhr
2. Stunde: 8.50 Uhr bis 9.35 Uhr 
3. Stunde: 9.50 Uhr bis 10.35 Uhr
4. Stunde: 10.40 Uhr bis 11.25 Uhr
5. Stunde: 11.40 Uhr bis 12.25 Uhr
6. Stunde: 12.30 Uhr bis 13.15 Uhr 
7. Stunde: 13.30 Uhr bis 14.15 Uhr
8. Stunde: 14.15 Uhr bis 15.00 Uhr
9. Stunde: 15:00 Uhr bis 15:45 Uhr


Pausenregelungen


Die Mittagspause dauert von 13.15 bis 14.15 Uhr. Die übrigen großen Pausen von 15 Minuten sind ebenso zum Ausruhen und Spielen da. Für die Pausengestaltung stehen der Schulhof oder die Pausenhalle zur Verfügung; die Klassenräume und die Flure sind tabu. 

Auf dem Schulhof sind alle Schülerinnen und Schüler für Sauberkeit und Ordnung verantwortlich. Zusätzlich wird ein Hofdienst aus Klassen der Sek I eingerichtet, der nach Absprache mit den Klassenlehrerinnen und -lehrern und dem Hausmeister für Sauberkeit sorgt. Wenn deine Klasse Hofdienst hat, ist deine Mithilfe verpflichtend. In deinem Alter beginnt manchmal eine unnötige Diskussion über dieses Thema, als wenn es Ehrensache wäre, sich vor dieser Arbeit zu drücken. 

Ballspiele sind nur mit weichen Bällen oder Tennisbällen möglich. Aber nehmt nur Bälle, die euch selbst gehören! 

Während der Pausen ist ein Verlassen des Schulgeländes nicht erlaubt. Auf Antrag der Eltern kann die Schulleitung es Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 gestatten, das Schulgrundstück in der Mittagspause zu verlassen. Die Aufsicht entfällt für Schülerinnen und Schüler, die das Schulgrundstück verlassen. 

Die kleinen Pausen hingegen sind eigentlich keine Pausen, sie dienen lediglich zum Wechsel des Unterrichtsfaches. Die fünf Minuten reichen gerade, um den Klassenraum zu lüften, das Arbeitsmaterial zu wechseln und die Tafel zu wischen - auch dieser kleine Dienst bricht keinem einen Zacken aus der Krone. Wenn du den Raum wechseln musst, bewahre auf den Fluren Ruhe. Du weißt nie, ob du Mitschülerinnen und Mitschüler störst.

Nur die Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen dürfen nach dem Unterricht in den Fachräumen bzw. in der Sporthalle ihre Taschen zu Beginn der beiden großen Pausen in die Klassenräume bringen.

 

Der Gang zum Verwaltungsflur - immer zur richtigen Zeit


Es ist selbstverständlich, dass du im Verwaltungs- und Lehrerzimmer-Bereich einmal etwas Wichtiges zu erledigen hast, z.B. im Sekretariat, Fragen an Klassenlehrerinnen und -lehrer.
Geh aber nur in begründeten Fällen in den Verwaltungstrakt und möglichst allein.

Der Verwaltungstrakt ist keine zweite Pausenhalle.
Wenn zu Unterrichtsbeginn eine Lehrerin oder ein Lehrer länger als fünf Minuten ausbleibt, wendet sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher an das Sekretariat.

 

Konflikte und ihre Lösung
 
Sicher kommt es ab und zu zwischen dir und anderen zu Krach, Streit oder Konflikten. Oft neigt man dazu, dann den anderen durch Lautstärke und Drohgebärden zu beeinflussen. Du solltest dir klarmachen, dass ein solches Verhalten niemals zu einer friedlichen Lösung führt und in langen Auseinandersetzungen münden kann. 
Am besten ist es natürlich, man sieht selbst ein, dass an einem Konflikt stets zwei beteiligt sind und wahrscheinlich beide daran Mitschuld haben. Dann kann man sich nämlich wieder vertragen. Wenn das nicht gelingt, können vielleicht Mitschülerinnen und Mitschüler oder ein Vater oder eine Mutter helfen. Du kannst dich natürlich auch an deine Klassenlehrerin oder deinen Klassenlehrer wenden. Und ein letztes Mittel ist der Weg zum Schulleiter oder seinem Stellvertreter. Denn auch die Schulleitung ist dafür da, dass wir alle am Bessel miteinander auskommen. 
Jeder behandelt den anderen so, wie er selbst behandelt werden möchte. Die gleiche Achtung und Beachtung, die man für sich selbst fordert, muss auch dem anderen zugestanden werden.


Wohin mit Fahrrad, Motorrad oder Roller?


Eure Fahrräder könnt ihr in den Fahrradständern im Eingangsbereich der Schule oder in den Fahrradschuppen unterstellen. Bitte achtet darauf, dass der markierte Rettungsweg vor der Schule frei gehalten wird.
Eure Fahrrad-Sturzhelme dürft ihr mit in die Klassenräume nehmen und dort aufhängen. Motorradhelme können im PZ abgelegt werden.
Mofas und Motorräder sollen in den gekennzeichneten Flächen im Bereich rechts neben dem „Besselschild“ abgestellt werden.
Denkt bitte daran, dass das Fahrrad- und Motorrad- oder Mofafahren auf dem gesamten rot gepflasterten Gelände im Bereich der Fahrradschuppen nicht erlaubt ist. Nur durch gegenseitige Rücksichtnahme können so Unfälle vermieden werden.
 

Die Fachräume – Betreten nicht ohne Lehrerin oder Lehrer


Die Sporthalle und die Fachräume der Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Kunst, Musik und andere, auch den Medienraum, dürft ihr nicht ohne Lehrerin oder Lehrer betreten. Die Verletzungsgefahr oder die Möglichkeit, dass teure Geräte beschädigt werden, sind zu groß. 

 

Smartphones


Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I müssen ihre mobilen Datenträger vor dem Betreten des Schulgrundstückes abschalten, sie während des Schultages , einschließlich der Zeit in der Betreuung, ausgeschaltet in der Schultasche lassen und dürfen sie erst nach Verlassen des Schulgeländes wieder einschalten.
Ausnahme: Eine Lehrkraft genehmigt die Nutzung, z.B. in Notfällen, um Eltern anzurufen.

 

Rauchen und Alkohol

Selbstverständlich gilt, dass Rauchen auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen (z.B. Klassenfahrten) ausnahmslos verboten ist! Genauso ist es mit dem Konsum von Alkohol! Das sollte aber bei vernünftigen Jugendlichen, die auf ihre Gesundheit achten, auch selbstverständlich sein!

 

Wertgegenstände

Wertvolle Gegenstände, die nicht für den Unterricht benötigt werden, sollten im eigenen Interesse nicht mit in die Schule gebracht werden.

Insbesondere an Tagen, an denen die Schülerinnen und Schüler Sportunterricht haben, sollten keine Wertsachen mitgebracht werden. Diese Sachen können in der Schule nicht sicher verwahrt werden. Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände wie z.B., 

  • Handys, MP3Player, Smartphones, Laptops, Kameras oder sonstige
  • elektronische Geräte
  • hochwertigen Schmuck oder Uhren
  • teure Garderobe
  • Bargeld, das über Kleinbeträge hinausgeht

wird von der Schule in der Regel kein Ersatz geleistet und keine Haftung übernommen.

Für dennoch mitgeführte Wertgegenstände gilt in Bezug auf das Fach Sport Folgendes:
Die Schule stellt unter Ausschluss jeglicher Haftung eine Wertbox zur Verfügung, die von den Schülerinnen und Schüler auf eigenes Risiko zur Verwahrung der mitgebrachten Gegenstände genutzt werden kann. Dieser Behälter wird in der Turnhalle bzw. auf der Sportanlage so platziert, dass die Schülerinnen und Schüler ihn während des Unterrichts im Auge behalten können. Die Schülerinnen und Schüler achten auf die sichere Verwahrung des Behältnisses bzw. der darin befindlichen Gegenstände. Die Lehrer übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung oder Aufsicht.

Bei Sportunterricht außerhalb des Schulgeländes werden die (trotz Abs. 1+2) mitgebrachten Gegenstände in einem Behälter gesammelt, der in einem verschließbaren Schrank oder Raum verwahrt wird. Die Schülerinnen und Schüler achten darauf, dass der Behälter eingeschlossen wird. Außerdem achten sie darauf, dass am Ende der Sportstunde jeder nur sein Eigentum aus dem Behälter entnimmt. Die Lehrer übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung. Beim Schwimmunterricht nutzen die Schülerinnen und Schüler die abschließbaren Schränke im Schwimmbad.

Der Gang zum Verwaltungsflur - immer zur richtigen Zeit Es ist selbstverständlich, dass du im Verwaltungs- und Lehrerzimmer-Bereich einmal etwas Wichtiges zu erledigen hast, z.B. im Sekretariat, Fragen an Klassenlehrerinnen und -lehrer.Geh aber nur in begründeten Fällen in den Verwaltungstrakt und möglichst allein.

 

Der Verwaltungstrakt ist keine zweite Pausenhalle. 
Wenn zu Unterrichtsbeginn eine Lehrerin oder ein Lehrer länger als fünf Minuten ausbleibt, wendet sich die Klassensprecherin oder der Klassensprecher an das Sekretariat.




Auch Ordnung ist wichtig

 
Im Interesse einer möglichst geringen Lärmbelästigung muss in den Klassen- und Fachräumen während der Unterrichtszeit Ruhe herrschen, dies gilt auch dann, wenn die betreffende Lehrerin oder der betreffende Lehrer noch nicht anwesend ist.

Zum erfolgreichen Lernen trägt eine angemessene Sitzordnung bei. Sie wird von eurer Klassenlehrerin bzw.  eurem Klassenlehrer bestimmt.
Auch wenn ihr Veränderungen im Klassenraum vornehmen möchtet, müssen diese vorher abgesprochen werden.

Jede Klasse ist für ihren Klassenraum und das Mobiliar verantwortlich. Die Tische und Stühle in allen Klassen sind zum größten Teil vom Förderverein unserer Schule angeschafft worden. Wenn ihr Schäden feststellt, müsst ihr diese sofort eurer Klassenlehrerin oder eurem Klassenlehrer melden.
Wenn Schülerinnen und Schüler mutwillig das Mobiliar oder auch Schulbücher beschädigen, können in allen Fällen die Eltern für den Schaden haftbar gemacht werden.

Achtet auch auf die Sauberkeit der Tafel, der Wände und der Fußböden. 
Richtet in Absprache mit der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer einen Tafel- und Fegedienst ein.

Vergesst nicht, nach Unterrichtsschluss die Stühle auf den Tisch zu stellen und eure Klasse abzuschließen. Der Schlüsseldienst ist dafür verantwortlich.

Wegen der erhöhten Unfallgefahr ist das Schneeballwerfen untersagt.


Was ist, wenn ... ?

enn du krank bist und nicht zur Schule kommen kannst, müssen deine Eltern unverzüglich die Schule informieren und dann schriftlich den Grund (in Form einer Entschuldigung) mitteilen. Solltest du noch länger krank sein, ist diese Information nach jeweils zwei Wochen zu wiederholen.
Wenn du wieder am Unterricht teilnehmen kannst, vergiss bitte nicht, eine schriftliche Entschuldigung mitzubringen.
Solltest du während der Unterrichtszeit krank werden, melde dich bitte bei deiner Lehrerin oder deinem Lehrer ab.
Du darfst nicht ohne Abmeldung nach Hause fahren oder gehen.

Für Beurlaubungen bis zu 2 Tagen ist deine Klassenlehrerin bzw. dein Klassenlehrer verantwortlich. Längere Beurlaubungen können nur vom Schulleiter nach einem schriftlichen Antrag genehmigt werden.
Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien dürfen Schülerinnen und Schüler nicht beurlaubt werden.

Wenn die Alarmsirene länger als 30 Sekunden zu hören ist, muss die Schule auf den bekannten Fluchtwegen verlassen werden.

Wenn Schülerinnen und Schüler „über die Stränge schlagen“ oder gegen diese Ordnung verstoßen, müssen sie mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (gem. § 53 Schulgesetz) rechnen.

Wenn du Ideen hast, wie man das Miteinander in unserer Schule verbessern kann, äußere deine Wünsche und Vorstellungen in der Klasse oder der SV. 


Die Anpassung der Schulordnung wurde am 11.06.2015 von der Schulkonferenz verabschiedet.