Schwerpunkte

Benutzerordnung der Computereinrichtungen am Besselgymnasium

Allgemeines

Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen am Besselgymnasium durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts sowie der außerunterrichtlichen Arbeit (Silentiumraum, Wettbewerbe, allg. Projekte).

A  Regeln für jede Nutzung

Passwörter

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung und bekommen ein Passwort zugewiesen, das bei der ersten Nutzung geändert werden muss. Damit haben sie einen Zugang zum Besselnetz. Vor der ersten Benutzung wird ein eigenes Benutzerkonto freigeschaltet; anschließend ist die Benutzung dieses Benutzerkontos nur mit einem individuellem Passwort möglich. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin / der Schüler am PC abzumelden.

Für alle unter der persönlichen Nutzerkennung erfolgte Handlungen können die Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht werden. Daher ist das persönliche Kennwort vertraulich zu behandeln.

Nutzung

Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende,  rassistische und politisch extreme Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, sind diese wieder zu schließen und der Aufsichtsperson mitzuteilen.

Datenschutz und Datensicherheit

Die Schule speichert und kontrolliert den Datenverkehr (u. a. auch die Internetnutzung) der Schülerinnen und Schüler. Daten ohne Unterrichtsbezug und Protokolldateien werden in unregelmäßigen Abständen gelöscht, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht.

Die Schule macht von ihren Einsichtsrechten in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch.

Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Externe Speichermedien dürfen nach Absprache mit den Fachlehrern an Computern angeschlossen werden (z. B. USB-Sticks, Disketten). Grundsätzlich dürfen Daten nur im persönlichen Home-Verzeichnis (Laufwerk M: bzw. Eigene Dateien) gespeichert werden.

Schutz der Geräte

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen der Fachlehrerinnen und Fachlehrer zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der Fachlehrerin / dem Fachlehrer zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat die Kosten für die Instandsetzung zu tragen.

Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist grundsätzlich in allen EDV-Räumen Essen und Trinken verboten.

Nutzung von Informationen aus dem Internet / Versenden von Informationen in das Internet und im Netzwerk

Der Internet-Zugang steht grundsätzlich nur für schulische Zwecke zur Verfügung. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.

Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet genutzt werden.

Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Grundsätzlich ist der Urheber zu nennen. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur nach Genehmigung der Fachlehrerin / dem Fachlehrer sowie der Schülerinnen und Schüler (im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten) gestattet.

Das Benutzen von Chat, ICQ, SMS, Messenger und derartigen Webdiensten bzw. Seiten ist nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht in der Einrichtung von Foren zu Unterrichtszwecken. Der Versand von Nachrichten an andere Benutzer im Netzwerk ist nicht zulässig. Streaming Media Informationen (Filme / Audioinformationen) sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Fachlehrerin / des Fachlehrers zu laden.

Drucken

Beim Umgang mit Netzwerkdruckern ist auf Einsparung von Kosten zu achten. Auf Probedrucke kann meist verzichtet werden. Störungen dürfen nur von einer Aufsichtsperson beseitigt werden. Die Drucker sind nur nach Genehmigung der Fachlehrerin / des Fachlehrers zu benutzen.

B  Schlussvorschriften

Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der Bessel-Leviten und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden die Eltern auf der ersten Klassenpflegschaftssitzung über diese Nutzungsordnung informiert.

Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

Minden, 9. August  2006